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Geschworene auf dem Landtagsplatz

In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts fanden in Beedenbostel insgesamt drei Landtage statt. Auf diesen Landtagen versammelten sich die Landstände (Prälaten und andere Geistliche, Ritterschaft des Fürstentums Lüneburg und Vertreter der Städte), also die Vermögendsten und Einflussreichsten des Landes, um dem Herzog Steuern zu bewilligen. Beedenbostel als Tagungsort zu nehmen, war eine Konzessionsentscheidung. Aufgrund der unsicheren Lage während des Dreißigjährigen Krieges wurde 1635 der schon für Hösseringen einberufene Landtag nach Celle verlegt. Im Januar 1637 wollte der Herzog die Landstände wieder nach Celle einladen, aber die wollten nicht in die Residenzstadt kommen. Bevorzugt wurde für die Versammlung "neutrales Gebiet". Deshalb wurde als Tagungsort "nächst bey der Voigtey Beidenbostel unter die Eichen" gewählt.
Aufgrund der Kriegsgeschehen fanden 1642 und 1645 die Landtage wiederum in Beedenbostel auf dem Dorfplatz unter den Eichen (der sogenannten Beedenbosteler "Grund") statt. In der Regel wurden als Versammlungsorte für die Landtage nicht die bedeutenden Städte genommen, aber Orte mit einer zentralen Lage und gern solche, die früher alte Gerichtsplätze waren. Das traf für Beedenbostel als alten Go-Hauptort zu.

 

 


 

 

 

Beedenbostel wurde auch Sitz der gleichnamigen Amtsvogtei, eines Verwaltungsbezirkes, der etwa das Gebiet der heutigen Samtgemeinden Eschede und Lachendorf und Teile des Landkreises Gifhorn umschloss. Hier in Beedenbostel saß der Amtsvogt, Amtmann
- wenn er zum Adel gehörte als Drost bezeichnet - verwaltend und rechtsprechend für sein Amtsgebiet, anordnend und strafend, steuernd und beaufsichtigend. Seine verlängerten Arme waren die Untervögte in den unterstellten Vogteien Eschede, Hohne und der Hausvogtei Beedenbostel.

Für die große Menge der Land-Bewohner war die Amtsvogtei die Stelle, an dieser der Staat mit ihnen in der Person des Ersten Beamten in Berührung trat, sei es, um Streitigkeiten zu schlichten, die sich aus der gemeinsamen Nutzung von Weide und Wald ergaben, um Steuern oder andere Abgaben abzuliefern, um Prozesse zu führen, um einen Hof zu übergeben, Eheverträge zu schließen, oder um eine Gewerbekonzession zu erhalten.

Nun konnte der Amtsvogt auch mit Unterstützung seines Amtsschreibers und seiner Untervögten nicht in den mehr als 30 Dörfern, die zur Vogtei Beedenbostel gehörten, gleichermaßen präsent sein. Deshalb waren in den einzelnen Dörfern Geschworene eingesetzt, die darauf zu achten hatten, dass alle Verordnungen des Amtsvogtes richtig befolgt wurden. Die "Dorf-Geschworenen" hatten unter anderem die Viehzählungen für die Steuerbemessung vorzunehmen, die Brücken- und Wegeunterhaltung zu beaufsichtigen, sie hatten die Holzaufsicht und die Aufsicht über den gemeinschaftlichen Dorfbesitz, sie mussten alle Verbrechen, Unordnungen und Unglücksfälle unverzüglich der Obrigkeit melden und überhaupt die gesamte Dorfordnung überwachen. Gelegentlich wurden die Geschworenen nach Beedenbostel zitiert, so z. B. wenn Neuerungen in der Amtsordnung bekannt zu geben waren oder ein neuer Vogt berufen wurde. In der Sprache unserer heutigen Kommunalverfassung würde man sie als Bürgermeister oder Ortsvorsteher bezeichnen.

Kurt-W. Seebo
Samtgemeindearchiv Eschede/Archivgemeinschaft Südheide

Literaturempfehlung:
"Vom Schott bey Hössering" - Die Lüneburger Landstände und ihr Landtagsplatz. Landwirtschaftsmuseum Lüneburger Heide, Materialien zum Museumsbesuch, Nr. 18, 1993